- privilegieren
- pri|vi|le|gie|ren 〈[
-vi-] V. tr.; hat〉 mit einem Privileg ausstatten ● privilegierte Gesellschaftsschichten, Stände [<mlat. privilegiare „ein Vorrecht einräumen“; zu lat. privilegium „Vorrecht“]
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pri|vi|le|gie|ren <sw. V.; hat [spätmhd. prīvilēgieren, prīvilēgen < mlat. privilegiare]:b) (bildungsspr.) jmdm. eine Sonderstellung, ein Vorrecht einräumen; jmdn. mit einem ↑ Privileg (b) ausstatten:<meist im 2. Part.:> Parteifunktionäre nehmen eine privilegierte Stellung ein;<subst. 2. Part.:> als Privilegierte gelten.* * *
pri|vi|le|gie|ren <sw. V.; hat [spätmhd. prīvilēgieren, prīvilēgen < mlat. privilegiare]: a) (Rechtsspr.): jmdm. Privilegien (a), Sonderrechte einräumen: die Statuten lassen es nicht zu, Einzelne zu p.; <meist im 2. Part.:> Auf dem kolonialen Boden Nordamerikas hat es niemals einen rechtlich privilegierten Adel gegeben (Fraenkel, Staat 69); <subst. 2. Part.:> Die Stufenordnung jener Gesellschaft ... war so beschaffen, dass für den Privilegierten die Rechte zu Pflichten wurden (Dönhoff, Ära 42); b) (bildungsspr.) jmdm. eine Sonderstellung, ein Vorrecht einräumen; jmdn. mit einem ↑Privileg (b) ausstatten: <meist im 2. Part.:> nur privilegierte Akademiker schicken ihre Kinder in diese Schule (Wohngruppe 62); Parteifunktionäre nehmen eine privilegierte Stellung ein; <subst. 2. Part.:> als Privilegierte gelten.
Universal-Lexikon. 2012.